Zahnarztbesuch in Frankreich: was Sie wissen sollten
Wer an der Côte d’Azur lebt oder einen Teil des Jahres hier verbringt, steht früher oder später vor der Frage, wie die Gesundheitsversorgung funktioniert. Die Zahnmedizin in Frankreich ist gut organisiert — die Abläufe unterscheiden sich jedoch von denen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Den Termin vereinbaren
Eine Überweisung brauchen Sie nicht, und Sie wählen Ihre Praxis frei. Die meisten Praxen arbeiten mit Online-Terminbuchung.
Für eine Kontrolle planen Sie einige Wochen Vorlauf ein. Bei Schmerzen oder einem abgebrochenen Zahn rufen Sie besser direkt an: Notfälle werden in der Regel zwischen den geplanten Patienten eingeschoben.
Der erste Termin
Der erste Besuch ist meist eine vollständige Untersuchung, häufig mit Röntgenbild. Danach besprechen Sie, welche Behandlung nötig ist und in welcher Reihenfolge.
Wenn Sie Beschwerden lieber auf Deutsch schildern möchten, sagen Sie das bei der Terminvereinbarung. In unserer Praxis findet die gesamte Behandlung auf Deutsch statt.
Der Kostenvoranschlag ist Pflicht
Dieser Punkt überrascht viele — und er ist zu Ihrem Vorteil.
Für alles, was über die Regelversorgung hinausgeht — Kronen, Brücken, Implantate, Kieferorthopädie — schreibt das französische Recht einen schriftlichen Kostenvoranschlag (devis) vor, bevor die Behandlung beginnt. Darin stehen die geplanten Leistungen, der Preis und der Anteil, den die Krankenversicherung übernimmt.
Sie müssen nicht sofort zusagen. Nehmen Sie den Kostenvoranschlag mit, lesen Sie ihn in Ruhe, stellen Sie Fragen.
Bezahlen und Erstattung
In Frankreich zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung ein.
- EU-, EWR- und Schweizer Versicherte: Bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Sie gilt für die Behandlung zu denselben Bedingungen wie für französisch Versicherte.
- Privatversicherte: Klären Sie den Umfang vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung ab.
Regelleistungen — Untersuchung, Füllungen, Zahnreinigung — werden zu festen Sätzen erstattet. Kronen und Brücken werden anteilig übernommen. Implantate und rein ästhetische Behandlungen wie Bleaching werden von der französischen Krankenversicherung nicht erstattet; eine private Zusatzversicherung (mutuelle) kann sich beteiligen.
Die genauen Sätze ändern sich gelegentlich. Maßgeblich ist ameli.fr, die Website der französischen Krankenversicherung.
Praktische Hinweise
- Bringen Sie EHIC und Versicherungsunterlagen zum ersten Termin mit.
- Bitten Sie um die attestation de soins — die Behandlungsbescheinigung, die Ihre Versicherung verlangt.
- Wenn Sie nur vorübergehend hier sind, sagen Sie es: Ein Behandlungsplan lässt sich meist so aufteilen, dass das Dringende jetzt und der Rest später erfolgt.
Praktische Hinweise, keine medizinische Beratung. Für Erstattungssätze gilt ameli.fr oder die Auskunft Ihrer Versicherung.
